Argumente und Fakten

Der Aufgabenbereich eines Wildhüters

Wildhüter/innen werden vom Kanton angestellt. Dabei sind die Wildhüter mit den Rechten der gerichtlichen Polizei ausgestattet und verfolgen Straftaten in den Bereichen Jagd, Fischerei, Natur-, Pilz- und Pflanzenschutz. In dieser Funktion sammeln sie z. B. Beweismittel, vernehmen Zeugen und Tatverdächtige und erstatten gegebenenfalls Anzeige. Die Prüfung zum Wildhüter verlangt umfangreiches Wissen aus den Gebieten: Ökologie, Biologie, Wildtier- und Lebensraummanagement, Technik, Recht, Polizei, Organisation und Administration.

  • Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt der einheimischen Tierwelt und deren Lebensräume
  • Schutz bedrohter Wildarten
  • Wild- und Vogelschutz
  • Beratung der Landwirte, Waldbesitzer und der übrigen Bevölkerung bei Wildschäden sowie die Schadensschätzungen und Entschädigungen
  • Wildzählungen und Beobachtungen
  • Naturschutzaufsicht
  • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen
  • Vollzug des Tierschutzes
  • Förderung der Wildtierforschung
  • Information und Aufklärung der Bevölkerung über die Lebensweise der Wildtiere
  • Bei Verkehrsunfällen nehmen sie den Sachschaden am Fahrzeug auf, protokollieren den Unfall und kümmern sich um das betroffene Wild
  • Nachsuche von verletzten oder kranken Tieren mit Diensthund

Die Jagd ist nicht mehr zeitgemäss

Eine klaffende Wunde des Tier- und Naturschutzes ist die heutige Jagd. Die Grausamkeit und Sinnlosigkeit der Jagd wird immer mehr Menschen bewusst. Die Mehrheit der Bevölkerung steht nicht mehr vorbehaltlos hinter der heutigen Jagd, wie der Bau,- Trophäen,- oder Treibjagd. Doch die Jäger wollen ihr Hobby beibehalten und tun alles dafür, dass dies so bleibt. Bis anhin ist ihnen dieses Vorhaben dank der grossen Unterstützung aus der Politik mehr oder weniger auch gelungen. Dies ist aber nur möglich, weil den meisten Menschen nicht bekannt

ist, wie der Sachverhalt wirklich ist. Das ganze Jagdwesen ist seit Jahrzehnten eine leidige Baustelle und vieles gehört auf ein zeitgemässes Tier,- und Naturschutzniveau befördert.

Jagdunfälle

  • Zwischen den Jahren 2000 bis 2016 gab es in der Schweiz insgesamt 57 tödliche Jagdunfälle (alle 3,5 Monate ein Toter durch die Jagd)
  • In den Jahren 2011 bis 2015 registrierte die Unfallversicherung gut 1’500 Verletzte (alle 29 Stunden passiert in der Schweiz ein Unfall durch die Jagd)


Fake-News

Jagd ist nachhaltiger Tierschutz – FALSCH !

Durch das sorglose Zerschiessen der wildbiologisch wichtigen Sozialstrukturen jagdbarer Arten wird auch die Genetik der Tierpopulationen langfristig geschädigt. Das Wort „Nachhaltigkeit“ wird von Jägern missbraucht, um Unrecht zu legitimieren. Wenn es eine sinnvolle Wildtierregulierung durch die Jagd gäbe, müsste man den Wildbestand nicht jedes Jahr von neuem dezimieren. Die Jagd-Gesetze widersprechen sogar dem Schweizer Tierschutzgesetz Art. 4 Abs. 2: „Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln,

Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten“. Dieser Artikel wird auch bei der tierquälerischen Baujagd missachtet, bei welcher die Jagdhunde in den Fuchs und Dachsbau geschickt werden.

Jagd ist zur Regulation der Wildtiere notwendig – FALSCH !

Heute erklärt die moderne Wildtierbiologie und Wissenschaft, dass der Jagddruck Wildtierpopulationen erhöht, weil die verbleibenden Wildtiere die Geburtenrate erhöhen. Jagd bedeutet nicht weniger Wildtiere, sondern mehr Geburten. Die Regulation der Wildtierbestände erfolgt nicht durch die Jagd. Die Jagd ist meistens die Ursache angeblicher Probleme. Droht Überpopulation in einem Biotop, wird die Geburtenrate gesenkt. Zusätzlich werden die Wildtierbestände auch durch Nahrungsangebot, Krankheit, Alter und Habitat reguliert. Auch Beutegreifer

tragen zu einem gesunden Wildtierbestand bei, indem sie bevorzugt alte, kranke

und schwache Tiere erbeuten. Ein Jäger, der aus grosser Distanz schiesst, kann dagegen nur in den seltensten Fällen beurteilen, ob ein Tier krank oder alt ist. Die wildbiologische Notwendigkeit der Jagd zur Regulierung der Wildtierbestände, ist nicht nur nicht bewiesen, sondern wird anhand verschiedener Studien widerlegt.

Jagd verhindert Schäden in der Natur – FALSCH !

Jagd provoziert vielfach Wildschäden. Durch die Jagd werden die Tiere unnötig aufgescheucht und in den Wald zurück gedrängt, was ihren Nahrungsbedarf und damit die Schäden an Trieben und Knospen oft erhöht. Mitverursacher dieser Schäden sind auch andere Waldbewohner wie Mäuse, Eichhörnchen und andere Nagetiere. Das Schälen und Fegen durch das Wild führt nur regional zu Problemen. Wo Luchs, Wolf, Fuchs und andere Beutegreifer regelmässig vorkommen, werden weniger Schäden an der Waldverjüngung festgestellt, was Millionen von

Franken an Steuergeldern einspart. Gemäss den aktuellen Erkenntnissen vom Bundesamt für Umwelt ist nicht der Wildverbiss für den Wald das Hauptproblem, sondern der asiatische Laubholzbockkäfer, die Kastaniengallwespe sowie der fortschreitende Klimawandel.

Jäger schützen die Bevölkerung vor Tollwut und anderen Tierkrankheiten – FALSCH !

Jagddruck und Stress fördern Krankheiten bei Wildtieren. Die Schweiz ist seit den neunzigerJahren tollwutfrei. Dieser Erfolg gelang aber nicht durch die Bejagung der Wildtiere (insbesondere der Füchse), sondern nur durch den Einsatz von Impfködern. Schweizweit stecken sich jährlich nur rund 20 Menschen am Fuchsbandwurm an, unabhängig von der Grösse der Fuchspopulation.

Schweizer Tierschutzgesetz wird umgangen

TSchG Art. 4 Abs.2
Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde Missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.

TSchG Art. 26 Tierquälerei

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:

c. Kämpfe zwischen oder mit Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden.

Bei der Fuchsbaujagd sowie bei den Treib- und Gesellschaftsjagden werden diese beiden Tierschutzartikel durch das kantonale Jagdgesetz ausgehebelt!

Natürliche Regulierung – was bedeutet das?

Eine französische Langzeitstudie, die im renommierten «Journal of Animal Ecology» veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis:

Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. Die Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen.

Das Resultat:

Wo hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres –

ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlichgeringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein.

(Studie von S. Servanty et al., 2009, veröffentlicht im «Journal of Animal Ecology»)

Die natürliche Regulierung erfolgt durch folgende Faktoren und deren Interaktionen:

  • Krankheit
  • Alter
  • Habitat
  • Natürliche Fressfeinde wie der Luchs, Fuchs oder Wolf (Beutegreifer)
  • Klima wie beispielsweise kalte Winter und heisse Sommer
  • Natürliches Nahrungsangebot


(dagegen sorgen Jäger ganzjährig durch legale oder illegale Zufütterungen und so

genannte «Kirrungen» für ein unnatürlich hohes Nahrungsangebot – und tragen

damit wiederum zur Vermehrung bei)

Droht Überpopulation in einem Biotop, wird die Geburtenrate automatisch gesenkt.

Das Wildschwein, der Gärtner

  • Wildschweine verzehren grosse Mengen an Insektenlarven und Mäusen.
  • Bodendurchlüftung, Wasserhaushalt und Humusdurchmischung werden durch die Wühlaktivität verbessert.
  • Die natürliche Verjüngung im Wald wird durch die Wildschweine gefördert, indem Bodenbewuchs wie Adlerfarn oder Gras entfernt wird.
  • In Feuchtgebieten werden durch das Freilegen von Rohboden neue Wuchsplätze für Orchideen und Sonnentau geschaffen.
  • Wildschweine tragen auch zur Verbreitung von Samen und Pilzsporen bei, beispielsweise die des Trüffels.
  • Die Besiedlung in der Schweiz ist längst nicht abgeschlossen. Das BAFU begrüsst es, wenn sich das Wildschwein noch weiter verbreitet.

Der Fuchs, ein Freund und Helfer

  • Ein Fuchs verzehrt pro Jahr etwa 2'500 Mäuse. Mäuse sind Zwischenwirte von Zecken.
  • Es müsste weniger Gift zur Mäusebekämpfung eingesetzt werden.
  • In Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten. Trotzdem gibt es weder mehr Füchse und Krankheiten noch weniger Rebhühner oder Hasen.
  • Die Schweiz ist tollwutfrei dank Impfköder. Die Jagd konnte die Tollwut nicht ausrotten.
  • Bei 8'000'000 Einwohnern stecken sich jährlich lediglich 10-20 Personen mit dem Fuchsbandwurm an, dies wegen fehlender Hygiene.
  • Die Fuchsräude, die oft als Rechtfertigung für den Abschuss dient, ist selten und kann behandelt werden.

Das Reh, der Architekt

  • Das Aufscharren des Waldbodens durch die Rehböcke ermöglicht den Pflanzensamen den notwendigen Wuchsplatz.
  • Das ausgefallene Winterfell nutzen viele Vogelarten für den Nestbau.
  • Abgeworfene Geweihstangen sind durch ihren hohen Kalzium- und Phosphorgehalt vor allem bei zahlreichen Nagetieren beliebt.
  • Die Kadaver von verendetem Wild dienen vielen Tierarten als Nahrung.
  • Rehe und Rotwild verursachen nur geringe Schäden, dies bestätigt sogar Jagd Zürich auf ihrer Webseite.