Pelzdeklaration nützt nichts

Seit 2013 muss Echtpelz in der Schweiz als solcher deklariert werden, und zwar entweder mit einer separaten Etikette oder auf dem Preisschild. Diese Deklarationspflicht betrifft nicht nur klassische „Vollpelzprodukte“, sondern sämtliche Produkte, die in irgendeiner Form Pelz enthalten, also auch Jacken mit Pelzkragen, Mützen mit Pelzbommel oder entsprechende Accessoires. Ziel der Pelzdeklarationsverordnung ist es, dass Konsumenten beim Kauf von Pelzprodukten zwischen Echt- und Kunstpelz unterscheiden und dadurch einen informierten Entscheid fällen können. Eine korrekte Deklaration besteht aus der Angabe „Echtpelz“, der Tierart, dem Herkunftsland sowie der Gewinnungsart (Zucht oder Jagd).

1) Das Ausmass des Tierleids bleibt bestehen

In der Schweiz wäre es theoretisch erlaubt, Pelzfarmen zu führen. Warum es dennoch keine gibt? Die Antwort ist simpel: weil schon die Minimalanforderungen gemäss Tierschutzgesetz das Betreiben unrentabel machen. Beispielsweise dürfen in der Schweiz Tiere nicht in kleinen Drahtkäfigen oder isoliert von Artgenossen gehalten werden. Auch dürfen keine Lebendfallen eingesetzt werden, da die Tiere, einmal gefangen, oft über Tage hinweg qualvoll verenden. Dies bedeutet im Umkehr-schluss, dass die Gewinnung von importiertem Echtpelz den Minimalanforderungen des schweizeri-schen Tierschutzgesetzes (bei weitem) nicht genügt. Man muss dabei nicht einmal bis nach China gehen, die mit ihrem Billigpelz die Welt überfluten. Es reicht ein Trip nach Italien, wo Nerzfarmen die Tiere isoliert in Gitterkäfigen mit einer Fläche von 2550 Quadratzentimetern halten; 30mal kleiner, als es das Schweizer Tierschutzrecht verlangt. 1) Oder nach Polen, wo Füchsen eine Käfiggrösse von einem Quadratmeter zusteht. 2) Das unvorstellbare Tierleid wird durch die Pelzdeklarationsverordnung also in keinster Weise verhindert.

1) Welt der Tiere Nr. 2/18: Das unnötige Leiden der Pelztiere

2) https://www.welt.de/vermischtes/article130189331/Die-Hoelle-der-Pelztiere-liegt-in-Polen.html

2) Am Kaufverhalten der Konsumenten ändert sich nichts

Man könnte jetzt einwenden, dass die Pelzdeklaration zumindest dafür sorgt, dass die Konsumenten einen informierten Entscheid treffen, sich also aktiv gegen Echtpelz entscheiden können. Das Prob-lem dabei ist, dass es Tierschutzverbänden und -organisationen bisher noch nicht gelungen ist, die Bevölkerung für das Thema genügend zu sensibilisieren. Viele Konsumenten denken, dass Echt-pelz, der in der Schweiz gekauft werden kann, auch den Schweizer Tierschutzstandards entspricht. Ansonsten wäre er sicher verboten. Oder viele denken sich einfach nichts dabei, der Bommel an der Mütze oder der Jackenkragen sieht halt schick aus. Dass die importierten Echtpelze nach schweizeri-schem Tierschutzrecht in höchstem Mass tierquälerisch sind, wissen nur die Wenigsten. Auch hier hilft die Deklarationspflicht nicht weiter: wenn man sich nicht bewusst ist, welches Leid beispielsweise hinter der Angabe „aus Käfighaltung mit Gitterböden“ steckt, ist diese Information nicht viel wert.

3) Die Deklarationspflicht wird von vielen Händlern nicht ernst genommen

Seit dem 1. März 2013 - also seit dem Inkrafttreten der Verordnung - führt das Bundesamt für Le-bensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stichprobenartige Kontrollen durch. In der Kontrollpe-riode 2019/2020 wurden 180 Kontrollen durchgeführt. Bei sage und schreibe 142 dieser Kontrollen kam es zu Beanstandungen. In den meisten Fällen fehlte die Deklaration gar komplett. Das bedeu-tet, dass auch im sechsten Jahr seit dem Inkrafttreten der Deklarationspflicht knapp 80% der Deklara-tionen fehlerhaft waren. Übrigens: Bei 53 Händlern kam es bereits in der Vergangenheit zu Bean-standungen, sie müssten es also besser wissen. Tun sie aber nicht, denn 75% dieser Zweitkontrollen fielen wiederum negativ aus. 3) Auch wenn das BLV sich stark engagiert und bestrebt ist, die Händler zu sensibilisieren, bringt eine Verordnung, die nicht oder nur mangelhaft umgesetzt wird, leider nur wenig.

3) https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/vollzug/pelzdeklaration.html