Stellungnahme der Tierpartei zur Agrarpolitik 2014 - 2017
Medienmitteilung / Brief vom 30. Juni 2011

Subventionen nur noch bei artgerechter Tierhaltung
Die Tierpartei Schweiz hat dem Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), Herrn Manfred Bösch, eine Stellungnahme bezüglich Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014 - 2017 zugestellt.
Darin hält die TPS u.a. fest, dass sich die Ausgestaltung der Agrarpolitik bei der Nutztierhaltung nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien ausrichten darf sondern dass primär das Wohl des einzelnen Tieres im Vordergrund stehen muss. Die ganze Subventionspolitik sollte sich deshalb darauf ausrichten, dass bei Betrieben mit Nutztierhaltung nur noch solche mit tatsächlich tier- und artgerechter Haltung Bundesgelder erhalten.
Unter einer solchen dem Tierwohl verpflichteten Haltung versteht die Tierpartei u.a.:
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Täglicher, artgerechter Weidegang (witterungsbedingt) oder Auslauf
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Arttypische Verhaltensweisen (Scharren, Bewegungsdrang etc.) müssen ausgelebt werden können
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Die Tiere sollen ihrem sozialen Gruppenverhalten gerecht gehalten werden (Gruppenhaltung mit maximaler Begrenzung der Anzahl Tiere pro Gruppe)
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Ständiger Zugang zu frischem Wasser und Unterständen sowie Rückzugsmöglichkeiten müssen zur Verfügung stehen
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Die Tiere haben Anrecht auf körperliche und psychische Unversehrtheit
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Keine Verfütterung von Tiermehl oder pharmazeutisch angereicherten, leistungsfördernden Erzeugnissen
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Kürzere Schlachttiertransporte (Vorbild KAGfreiland)
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Eine Bezugsperson des Tieres muss beim Verlad/Transport und der Schlachtung zugegen sein
Die Schweiz soll eine vorbildliche Agrarpolitik mit klarer Förderung des Tierwohls und des Umwelt- und Klimaschutzes verfolgen. Mit einer vernünftigen, fortschrittlichen Subventionspolitik hat es der Bund in der Hand, sich hierfür stark zu machen.
>>> siehe auch Positionspapiere/TIERSCHUTZ

